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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 8 Sa 85/04   

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https://dejure.org/2004,22721
LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 8 Sa 85/04 (https://dejure.org/2004,22721)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2004 - 8 Sa 85/04 (https://dejure.org/2004,22721)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 8 Sa 85/04 (https://dejure.org/2004,22721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zutreffende tarifliche Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Eingruppierung eines Angestellten der Deutschen Post GmbH; Hineinwachsen in eine tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; TV Ang § 8 Abs. 1; ; TV Ang § 8 Abs. 2; ; TV Ang § 10

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 8 Sa 85/04
    Maßgebend und rechtlich erforderlich ist im Hinblick auf das zulässige Bestreiten der Beklagten jedoch, dass dem Gericht zunächst ermöglicht wird, die für die Eingruppierung maßgeblichen Arbeitsvorgänge Deutschen Post den Arbeitsvorgang zu bestimmen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.10.1996 - 10 Sa 486/96 m. Deutschen Post N. auf BAG Urteil vom 24.10.1984 - 4 AZR 518/82 = AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1995; sowie Neumann NZA 1986, 729 (730)).
  • BAG, 25.06.1969 - 4 AZR 456/68

    Abgeschlossene Hochschulbildung - Ausübung der konkreten Tätigkeit - Sonstige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 8 Sa 85/04
    Diesem vorausgesetzten Wissen und Können muss die von den "sonstigen Angestellten" auszuübende Tätigkeit entsprechen, wobei jedoch keine Tätigkeit vorliegen muss, wie sie normalerweise von Angestellten mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung ausgeübt wird (vgl. BAG Urteil vom 25.06.1969 - 4 AZR 456/68).
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